Gutachten abweichende Höchstgeschwindigkeit
Aufgrund von auffälligem Unfallgeschehen oder baulichen Defiziten wie zum Beispiel zu geringen Kurvenradien oder ungenügender Sichtweiten kann es notwendig sein, die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf einer Strecke her unterzusetzen. Weitere Gründe für die Herabsetzung der gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit können auch Lärm (Überschreitung der Alarmwerte) oder eine erhöhte Schadstoffbelastung sein. Um eine Strecke mit einer geringeren als der gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren, ist ein Gutachten notwendig das die Notwendigkeit, die Zweckmässigkeit und die Verhältnismässigkeit der Massnahme nachweist. Dazu muss nachgewiesen werden, dass keine verhältnismässigen Alternativen zur Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bestehen, die angestrebten Ziele mit der Massnahme erreicht werden können und durch die Umsetzung der Massnahme keine negativen Auswirkungen entstehen, welche den Nutzen der Geschwindigkeitsreduktion aufheben.
Negative Auswirkungen können zum Beispiel eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Strassen, eine grosser Reisezeitverlust für den öffentlichen Verkehr oder erhöhte Lärmimissionen durch Massnahmen, welche die Umsetzung begleiten, sein. Neben den Nachweisen zu Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit müssen auch begleitende Massnahmen beschrieben werden, welche die Einhaltung der reduzierten Höchstgeschwindigkeit unterstützen. Zudem sind Beginn und Ende auf einem Plan festzulegen und die anzupassenden oder zu ergänzenden Signale darzustellen.
Im Vorfeld der Erstellung eines Gutachtens sind in der Regel Geschwindigkeitsmessungen notwendig, aufgrund derer Rückschlüsse über begleitende Massnahmen und Einhaltewahrscheinlichkeit gezogen werden können. Weiter werden auch Beobachtungen des Verkehrsablaufs und falls vorhanden die Unfalldaten mit in die Beurteilung eines Streckenabschnitts einbezogen.
Ein Gutachten kann auch für einen Strassenabschnitt erstellt werden, der noch nicht gebaut ist. Dies wird insbesondere dann notwendig, wenn aufgrund der Topographie, der Baugrundverhältnisse oder bestehender Bebauungen die Strecke nicht so geplant werden kann, dass die Normwerte (z.B. Sichtweiten, Kurvenradien) für die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für den Streckenabschnitt nicht erreicht werden können.
RK&P bietet die Erstellung von Gutachten abweichender Höchstgeschwindigkeit für Infrastruktur- und Sicherheitsdefizite von der Verkehrserhebung bis zum Massnahmenplan aus einer Hand an. Für Gutachten, welche aufgrund von Lärm- oder Umweltgründen erstellt werden, arbeiten wir eng mit spezialisierten Partnerbüros zusammen.
Bauherrschaft
Divese Bauherren (ASTRA; Kanton)
Honorarsumme
CHF 5‘000 bis CHF 25‘000
Erbrachte Leistungen
Verkehrserhebungen, Gutachten
Zeitraum
seit 2014
Verkehrssicherheit, Gutachten und Audit (ISSI)
Das Ziel der Sicherheitsarbeit im Strassenverkehr besteht in der Verhütung von Unfällen und/oder der Milderung der Unfallfolgen. Strasseneigentümer sind verpflichtet auf ihrem Strassennetz der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung zu tragen und Unfallschwerpunkte zu identifizieren und mit geeigneten Massnahmen zu sanieren.
Auf Basis der statistischen Unfallauswertung (VUGIS) werden Unfallhäufungsstellen und Unfallschwerpunkte (Black Spots) erkannt. Mittels verschiedenen Infrastruktur-Sicherheitsinstrumenten (ISSI) werden Strassenanlagen bei der Projektierung oder im Betrieb auf Defizite in der Sicherheit untersucht und Massnahmen zu deren Behebung vorgeschlagen.




