Tempo-30-Zone Monbijoustrasse, Bern

Auf der Monbijoustrasse in Bern wurde im Zusammenhang mit der notwendigen Gleissanierung ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet und bewilligt. Dieses Konzept sieht im Bereich der Haltestelle ein Tempo-30 Regime vor. Da der Ausführungszeitpunkt der Gleissanierung offen war, wurde das Tempo-30-Regime vorgezogen. In den angrenzenden Quartierstrassen bestehen bereits Tempo-30-Zonen, daher handelt es sich um eine Erweiterung bzw. Zusammenführung bestehender Zonen. RK&P hat die Phasen Verkehrsgutachten und Massnahmenplanung durchgeführt.

Wichtigste vorgesehene Massnahmen sind: Torsituationen auf den Einfallsachsen und Markierungs- und Signalisationsanpassungen. Als wichtige Rahmenbedingung wurde bei allen Massnahmen darauf geachtet, den öffentlichen Verkehr (Tram und Bus) betrieblich nicht zu beeinträchtigen.

Projekt
Einführung Tempo 30 Monbijoustrasse / Morillonstrasse, Gutachten

Bauherrschaft
Verkehrsplanung Stadt Bern

Referenzperson
Herr Urs Gloor, Projektleiter VP Stadt Bern

Erbrachte Leistungen
Gutachten, Massnahmenplanung

Zeitraum
2015

  • Abbildung 1

    Verkehrsberuhigung Monijoustrasse Bern
  • Abbildung 2

    Verkehrsberuhigung Monijoustrasse Bern

Abbildung 1: Ausschnitt Ausführungsplan

Abbildung 2: Markierung und Signalisation umgesetzt

Verkehrsberuhigungen

In vielen Städten und Gemeinden ist der Wille vorhanden das untergeordnete Strassennetz zu beruhigen. Dies kann unter anderem mit der Einführung von Tempo-30-Zonen geschehen. Die rechtliche Grundlage solcher Zonen ist durch die Signalisationsverordnung gegeben. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit kann herabgesetzt werden wenn:

• Eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist
• Bestimmte Strassenbenützer eines besonderen Schutzes bedürfen
• Bei grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann
• Dadurch eine übermässige Umweltbelastung vermindert werden kann

Die Planung und Realisierung einer Tempo-30-Zone wird in folgenden Phasen durchgeführt:

• Verkehrsgutachten (Eignung des Gebiets)
• Massnahmenplanung, Kostenschätzung
• Detailprojektierung, Ausführung
• Nachkontrolle (Wirksamkeitsüberprüfung)
• Falls nötig: weitere Massnahmenplanung