Rechtsabbiegen bei Rot für Velo- und Motorfahrradverkehr an Lichtsignalanlagen

Am 20.05.2020 wurden durch die Verabschiedung der revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung die Voraussetzungen geschaffen, das Signal „Rechtsabbiegen bei Rot gestattet“ permanent einzuführen (Inkrafttreten per 1. Januar 2021). Dadurch wird dem Velo- und Motorfahrradverkehr erlaubt bei Rot und Vorhandensein der Zusatztafel 5.18 „Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet“ (Art. 69a) abzubiegen. Das Ziel ist eine sichere und komfortable Veloführung an lichtsignalgeregelten Knoten. Dies ist eine Massnahme, welche verhältnismässig einfach umsetzbar ist und nicht zwingend mit anderen baulichen Massnahmen koordiniert werden muss.

Das „Rechtsabbiegen bei Rot“ (RABR) wurde an mehreren, ausgewählten LSA-Knoten z.B. im Kanton Basel-Stadt als Pilotversuch mit RK&P gestartet und dank der guten Erfahrungen im ganzen Kanton eingeführt. Auch der Kanton Zürich hat bereits flächendeckend „Rechtsabbiegen bei Rot für Velos/Mofas“ umgesetzt. Die Erfahrungen aus den Monitorings sind sehr gut. Für den Kanton Solothurn wurden die Erkenntnisse aus Basel-Stadt und Zürich genutzt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Unter Einhaltung der Vorgaben der Signalisationsverordnung (Art. 69a) wurden abgestimmt auf die Empfehlungen der BFU und den in den Kanton Basel-Stadt und Zürich gemachten Erfahrungen der folgende Ablauf durchlaufen:
1.          Verfassen der Arbeitshilfe, Entscheidbaum inkl. Entscheidungskriterien sowie Erstellung von effektiv-innovativem Erfassungsformular für die Gegebenheiten des Kantons Solothurn.
2.          Aufnahme von rund 200 Knoten mit Erfassungsformularen (je 20 Kriterien) und Erstellen / Führen einer Masterliste mit Mengengerüst.
3.          Einzelbeurteilung von Knotenströmen und anschliessender Erfahrungsaustausch mit AVT.
4.          Festlegung von Prioritäten und Umsetzungsplanung inkl. Kostenschätzung für 70 Knotenzufahrten.
5.          Aufbereiten von Ausführungsplänen in Form von übergeordneten Situationsplänen, Knotenplänen und Mastansichtplänen für 70 Knotenzufahrten.
6.          Einholen von Offerten und Beihilfe bei Vergabe.
7.          Ausführungsbegleitung und Bauleitung.
8.          Abschluss inkl. Erstellen von Dokumenten des ausgeführten Werkes (DAW)

Bauherrschaft
Kanton Solothurn, Amt für Verkehr und Tiefbau

Referenzperson
Herr Sascha Attia, Herr Patrick Kissling

Bausumme
CHF 150’000

Honorarsumme
rund CHF 90’000

Erbrachte Leistungen
Verfassen Arbeitshilfe, Entscheidbaum, -Kriterien, Mastertabelle, Umfassende Aufnahme und Prüfung von 200 Knoten, Empfehlen von Massnahmen inkl. Priorisierung, Ausführungspläne für 70 Knotenströme, Submission und Ausführung inkl. Abschluss mit DAW

Zeitraum
2022

Signalisierung und Markierung Rechtsabbiegen bei Rot für Velo- und Motorfahrradverkehr an Lichtsignalanlagen 2

Rechtsabbiegen bei Rot für Velo- und Motorfahrradverkehr an Lichtsignalanlagen

Signalisierung und Markierung Rechtsabbiegen bei Rot für Velo- und Motorfahrradverkehr an Lichtsignalanlagen 1
Signalisierung und Markierung

Neu- oder Umbauten von Strassenanlagen erfordern nicht nur für den End-, sondern auch schon für den Bauzustand eine saubere und konsistente Signalisierung und Markierung. Sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Baustelle müssen Wegweisung, Signalisierung und Markierung rechtlich korrekt, nachvollziehbar und auch für Ortsunkundige klar verständlich sein. Dadurch wird ein reibungsloser Verkehrsablauf inner- und ausserhalb der Baustelle und die Sicherheit für den Verkehrsteilnehmer wie auch für den Baustellenbetrieb gewährleistet.