Etappen 1A2 und 1B der Glattalbahn

Unter dem Begriff Signalisierung versteht sich sowohl die Wegweisung respektive die Wegweisungstafeln (Ziele 1.-3. Ordnung inkl. Industrie- und Hotelwegweisungen) als auch die gesamten polizeilichen Signalisationen (Vortrittsregelungen, Geschwindigkeitstafeln, usw.). In unserem dichten Strassennetz ist die Wegweisung für alle Verkehrsteilnehmer ein wichtiges Element, um an den gewünschten Ort zu gelangen. Sehr wichtig ist insbesondere, dass Signalisierung und Markierung (inkl. Pfeilmasken in den Ampeln) aufeinander abgestimmt  sind, ansonsten es bei den Verkehrsteilnehmern zu Missverständnissen und gefährlichen Verkehrssituationen kommen kann. Planen, Projektieren und Führen der Umsetzung von Signalisierung und Markierung gehören zum typischen Aufgabengebiet des Verkehrsingenieurs.

Am 1. Dezember 2006 nahm die erste Etappe der Glattalbahn (Etappe 1A1) ihren Betrieb auf. Für die anstehenden Etappen 1A2 (Inbetriebnahme Dezember 2008) und 1B (Inbetriebnahme Dezember 2010) hat RK&P folgende Leistungen erbracht:

  • Ausarbeitung eines Wegweisungskonzeptes
  • Projektierung und Realisierung (Bauleitung) der Signalisation / Wegweisung
  • Projektierung und Realisierung (Bauleitung) der Markierung

Eine besonders grosse Herausforderung im Projekt waren die Abstimmungsprozesse aller Behörden, Anrainer und Interessengruppen, bis schliesslich für alle eine optimale Signalisierung und Markierung umgesetzt werden konnte.

Projekt
Glattalbahn, Etappe 1A2 und 1B. Wegweisungskonzept, Projektierung und Realisierung Wegweisung / Signalisation und Markierung

Bauherrschaft 
VBG, Verkehrsbetriebe Glattal AG

Referenzperson
Herr Ramon Oppikofer

Bausumme
nicht bekannt

Erbrachte Leistungen
Projektierung, S+M, Bauleitung

Zeitraum
Oktober 2007 bis April 2011

Eteappen 1a2 und 1b Glatttalbahn ZH / Signalisation & Markierung

Ausschnitt S+M Etappe 1A2

Signalisierung und Markierung

Neu- oder Umbauten von Strassenanlagen erfordern nicht nur für den End-, sondern auch schon für den Bauzustand eine saubere und konsistente Signalisierung und Markierung. Sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Baustelle müssen Wegweisung, Signalisierung und Markierung rechtlich korrekt, nachvollziehbar und auch für Ortsunkundige klar verständlich sein. Dadurch wird ein reibungsloser Verkehrsablauf inner- und ausserhalb der Baustelle und die Sicherheit für den Verkehrsteilnehmer wie auch für den Baustellenbetrieb gewährleistet.