Etappen 1A2 und 1B der Glattalbahn
Unter dem Begriff Signalisierung versteht sich sowohl die Wegweisung respektive die Wegweisungstafeln (Ziele 1.-3. Ordnung inkl. Industrie- und Hotelwegweisungen) als auch die gesamten polizeilichen Signalisationen (Vortrittsregelungen, Geschwindigkeitstafeln, usw.). In unserem dichten Strassennetz ist die Wegweisung für alle Verkehrsteilnehmer ein wichtiges Element, um an den gewünschten Ort zu gelangen. Sehr wichtig ist insbesondere, dass Signalisierung und Markierung (inkl. Pfeilmasken in den Ampeln) aufeinander abgestimmt sind, ansonsten es bei den Verkehrsteilnehmern zu Missverständnissen und gefährlichen Verkehrssituationen kommen kann. Planen, Projektieren und Führen der Umsetzung von Signalisierung und Markierung gehören zum typischen Aufgabengebiet des Verkehrsingenieurs.
Am 1. Dezember 2006 nahm die erste Etappe der Glattalbahn (Etappe 1A1) ihren Betrieb auf. Für die anstehenden Etappen 1A2 (Inbetriebnahme Dezember 2008) und 1B (Inbetriebnahme Dezember 2010) hat RK&P folgende Leistungen erbracht:
- Ausarbeitung eines Wegweisungskonzeptes
- Projektierung und Realisierung (Bauleitung) der Signalisation / Wegweisung
- Projektierung und Realisierung (Bauleitung) der Markierung
Eine besonders grosse Herausforderung im Projekt waren die Abstimmungsprozesse aller Behörden, Anrainer und Interessengruppen, bis schliesslich für alle eine optimale Signalisierung und Markierung umgesetzt werden konnte.
Projekt
Glattalbahn, Etappe 1A2 und 1B. Wegweisungskonzept, Projektierung und Realisierung Wegweisung / Signalisation und Markierung
Bauherrschaft
VBG, Verkehrsbetriebe Glattal AG
Referenzperson
Herr Ramon Oppikofer
Bausumme
nicht bekannt
Erbrachte Leistungen
Projektierung, S+M, Bauleitung
Zeitraum
Oktober 2007 bis April 2011
Ausschnitt S+M Etappe 1A2
Signalisierung und Markierung
Neu- oder Umbauten von Strassenanlagen erfordern nicht nur für den End-, sondern auch schon für den Bauzustand eine saubere und konsistente Signalisierung und Markierung. Sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Baustelle müssen Wegweisung, Signalisierung und Markierung rechtlich korrekt, nachvollziehbar und auch für Ortsunkundige klar verständlich sein. Dadurch wird ein reibungsloser Verkehrsablauf inner- und ausserhalb der Baustelle und die Sicherheit für den Verkehrsteilnehmer wie auch für den Baustellenbetrieb gewährleistet.