EM OT A2 Brücke Birs, Notfallmanagement Baustelle (NMB)
Im Rahmen der Erhaltungsmassnahmen A2 Osttangente Basel (EM OT) wird die Brücke Birs instandgesetzt. Der Bauherr ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA), Filiale Zofingen. Die Bauarbeiten wurden im Jahr 2023 ausgeführt. Für diese Arbeiten wird ein Notfallmanagement Baustelle (NMB; roter Ordner) gemäss Fachhandbuch und Richtlinien ASTRA verlangt. In dieser Dokumentation werden sicherheitstechnische Aspekte in Bezug und während der Baustelle behandelt. Dazu zählen Abläufe, Kontaktdaten, Notfallkarten, TESI-Pläne (temporäre Signalisation während Baustelle), Sammelplätze sowie wichtige Verhaltensweisen und Zugänglichkeit der Ereignisdienste (Blaudienstorganisationen wie Polizei, Feuerwehr und Sanitäter) für den Ernstfall während dem Bauzustand.
Unser Büro durfte für diese Baustelle im Bereich die Autobahnein- und ausfahrt konzipieren, massgebende Dokumente und Abläufe mit den Ereignisdiensten und Instanzen des ASTRA koordinieren, weiterbearbeiten, Ausführungsdokumentation vorbereiten und zusammenstellen sowie vor dem Baubeginn verteilen. Erforderliche Dokumente während Bauphasenwechsel werden mutiert, d.h. durch aktuelle ersetzt, sodass der rote Ordner NMB, während dem Bau immer aktuell ist und den Ereignisdiensten sowie den betroffenen Instanzen dienen kann.
Bauherrschaft
ASTRA, Filiale Zofingen
Referenzperson
Herr Urs Aeschlimann (PL), Herr Ferdinand Moor (StreMa)
Bausumme
ca. CHF 9 Mio.
Honorarsumme
rund CHF 30’000
Erbrachte Leistungen
Zusammenstellen Dokumente und Abläufe für das NMB, Erstellen neuer Dokumente und mutieren von vorhandenen Dokumenten für den Bauzustand, Vernehmlassung bei StreMa, SiBe-S und Ereignisdiensten, Verteilung vor Baubeginn, Inkrafttreten NMB roter Ordner, Mutation beim Bauphasenwechsel, Abschluss
Zeitraum
2023
Signalisierung und Markierung
Neu- oder Umbauten von Strassenanlagen erfordern nicht nur für den End-, sondern auch schon für den Bauzustand eine saubere und konsistente Signalisierung und Markierung. Sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Baustelle müssen Wegweisung, Signalisierung und Markierung rechtlich korrekt, nachvollziehbar und auch für Ortsunkundige klar verständlich sein. Dadurch wird ein reibungsloser Verkehrsablauf inner- und ausserhalb der Baustelle und die Sicherheit für den Verkehrsteilnehmer wie auch für den Baustellenbetrieb gewährleistet.