Limmattalbahn 1. und 2. Etappe

Das Projekt Limmattalbahn umfasst neben den klassischen Bauleistungen auch die temporäre Signalisierung, Markierung und Wegweisung inner- und ausserhalb der Baustelle. Dafür müssen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Werkhöfen und den für die einzelnen Tiefbaulose beauftragten Ingenieurbüros losübergreifend und pro Hoheitsgebiet auf die jeweiligen Bauphasen abgestimmte Verkehrsführungen erarbeitet werden. Darauf basierend werden die notwendigen Signalisierungen, Markierungen und Wegweisungen gemäss den geltenden Normen und Gesetzen erarbeitet, notwendiges Material und spezialisierte Firmen beschafft und die Massnahmen umgesetzt.

Die Umsetzung erfolgt einerseits anhand klassischer Plan­darstellung, auf welcher sämtliche Signalisationen, Wegweisungen und Markierungen für die jeweiligen Bauphasen ersichtlich sind. Andererseits werden z.B. für den Kanton Zürich Drehbücher erstellt, in denen pro Standort mittels Fotomontage die aktuelle Situation und die Veränderung in der kommenden Bauphase dargestellt wird.

Für den Bau der Limmattalbahn sind nicht nur innerhalb der Baustelle umfassende Anpassungen an der Signalisation und Markierung notwendig. Auch im Vorbereich der Baustellen sowie auf den Umfahrungsrouten sind zahlreiche Änderungen am Bestand, insbesondere der Wegweisung notwendig. Dafür werden zusammen mit den Bauverantwortlichen und Werkhöfen sowie den involvierten Gemeinden die notwendigen Massnahmen, wie z.B. die temporäre Aufhebung von Fahrverboten oder Abbiegespuren geplant und umgesetzt.

Bauherrschaft
Limmattalbahn AG

Referenzperson
Herr Daniel Issler

Bausumme
CHF 755 Mio.

Erbrachte Leistungen
Verkehrsplanung, Signalisierung + Markierung (Projektierung bis und mit Fachbauleitung)

Zeitraum
2016 bis 2022

Signalisierung und Markierung

Neu- oder Umbauten von Strassenanlagen erfordern nicht nur für den End-, sondern auch schon für den Bauzustand eine saubere und konsistente Signalisierung und Markierung. Sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Baustelle müssen Wegweisung, Signalisierung und Markierung rechtlich korrekt, nachvollziehbar und auch für Ortsunkundige klar verständlich sein. Dadurch wird ein reibungsloser Verkehrsablauf inner- und ausserhalb der Baustelle und die Sicherheit für den Verkehrsteilnehmer wie auch für den Baustellenbetrieb gewährleistet.